Ökologische Baubetreuung

Im Rahmen der Umweltprüfung für Vorhaben und Eingriffe werden im Planungsverfahren konkrete Maßnahmen festgelegt, um erhebliche Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden. Diese festgelegten Vermeidungsmaßnahmen müssen jedoch in der Bauphase beachtet und fachgerecht umgesetzt werden. Die ökologische Baubetreuung umfasst einerseits die Begleitung von Bauvorhaben aus Sicht des Umweltschutzes und andererseits die Betreuung und gegebenenfalls Durchführung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen. Ziel ist es, die umweltrelevanten Verpflichtungen aus den Genehmigungsverfahren einzuhalten und somit Umweltschäden vor Ort im Baugeschehen zu vermeiden. Das setzt eine intensive und zeitnahe Zusammenarbeit mit dem Vorhabensträger, den ausführenden Unternehmen und der Bauleitung voraus.

  • Ökologische Baubetreuung im Straßenbau

    Insbesondere bei Baubeginn kommt es durch Baufeldräumungen, Beseitigung von Vegetation und Abschiebung von Bodenschichten zu erheblichen Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Tierarten, die in diesen Bereichen bedeutsame Lebensräume bzw. Ruhestätten besitzen können.

    Haben diese Tierarten auch eine geringe Mobilität bzw. Aktionsradius, können sie nicht selbständig bei Zerstörung der Lebensräume in benachbarte Habitate entfliehen. Sind Besiedlungen nicht eindeutig im Planungsverfahren vorab festzustellen gewesen, können durch geeignete Kontrollen der betroffenen Flächen direkt vor Baubeginn und gegebenenfalls Umsetzungsmaßnahmen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden.

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