Aktuelles
Landschaftspark Wartenberg auf gutem Weg
Seit etwa 15 Jahren werden die ehemaligen Rieselfelder bei Wartenberg zu einem Landschaftspark umgestaltet. Im Auftrag des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin erstellte ÖKO-DATA ein Waldentwicklungskonzept für diesen Landschaftspark. Dabei sollte eingeschätzt werden, inwieweit das Vorhaben gelungen ist, den Flächen durch verschiedene Nutzungen der Landschaft (u.a. Land- und Forstwirtschaft, naturgebundene Erholung sowie Sport und Spiel) ein attraktives Gesicht zu geben.
Maßgeblich geprägt wird das Gebiet von den so genannten Waldfraktalen. Dabei handelt es sich um Forstflächen in geometrisch angelegten Formen mit unterschiedlicher Baum- und Strauchartenzusammensetzung, die sich noch im Stadium eines „Jungwaldes“ befinden. Demgegenüber zeigt der von der Naturschutzstation Malchow gepflanzte „Wald 2000“ bereits Waldcharakter. Nach der Analyse der bisherigen Gutachten und Planungsvorgaben sowie der Beurteilung der momentanen Landschaftsausstattung vor Ort entwickelte ÖKO-DATA ein Leitbild mit entsprechenden Entwicklungszielen für den gesamten Landschaftspark. Darin sind die stadtnahen Bereiche für die aktive, bewegungsintensive Erholung vorgesehen. Stadtfernere Bereiche dagegen eignen sich für die naturgebundene Erholung, die extensive Landwirtschaft sowie den Natur- und Artenschutz. Das angestrebte Landschaftsbild ergibt sich aus dem Strukturreichtum von Wald- und Offenlandflächen, Alleen, Baumreihen und Hecken. Sowohl die verschiedenen Wege als auch die sonstigen Landschaftselemente schaffen einen fließenden Übergang von der Großstadt Berlin zur Barnimer Kulturlandschaft. In einer Analyse wurden Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken hinsichtlich des Leitbildes zusammengestellt und fünf Entwicklungsfelder aufgezeigt: Erholungsnutzung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Strukturvielfalt, Arten- und Biotopschutz sowie Umweltbildung und -erziehung. Davon ausgehend wurden spezifische Maßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele vorgeschlagen. Darunter fallen u.a. Nachpflanzungen an Waldrändern und Waldteilflächen, Pflege von Baumreihen, Standraumregulierung, Extensivierung der Landwirtschaft sowie die Heckenpflege nach einem empfohlenen Heckenpflegekonzept.