Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes ist auf dem Gebiet der Gemeinde bzw. Stadt für jeden Flächennutzungsplan ein integrierter Landschaftsplan erforderlich. Unsere Erfahrungen bei der Erarbeitung dieser Pläne zeigen, dass eine frühzeitige Zusammenarbeit von Landschafts- und Stadtplanern von großem Vorteil ist. Der erste und grundlegende Schritt ist stets eine Potenzial-/Risiko-Analyse des Naturhaushaltes als Vorgabe für den Stadtplaner. Wir vermeiden dadurch, dass Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen nicht genehmigt werden. In gemeinsamen Planungsrunden werden dann die Flächen im Gemeindegebiet ermittelt, die für die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft von hoher Bedeutung sind. Gleichzeitig werden die zusätzlich zum Bestand geplanten Flächen für Bebauung (z. B. Wohnnutzung, Gewerbe, Verkehrswege) diskutiert und auf ihre Optimierung und Kompensierbarkeit überprüft. Erst mit einem gemeinsam abgestimmten Konzept erfolgt die Vorstellung des Vorentwurfes von Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Planungsgemeinde. Von großer Wichtigkeit sind uns die Zuarbeiten, Stellungnahmen und Anregungen der Verwaltung, der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung, der Verbände und Bürger, um eine hohe Beteiligung und Mitarbeit der Bevölkerung sowie Transparenz bei der Planung zu erreichen.
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Landschaftsplan für ein Gemeinde- bzw. Stadtgebiet
Nach BNatSchG werden in den Landschaftsplänen die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Trägern der Bauleitplanung dargestellt. Die Darstellungen der Landschaftspläne sind in die Flächennutzungspläne aufzunehmen. Mit der Übernahme der Darstellungen des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan erlangen die Inhalte des Landschaftsplanes Rechtscharakter. Die Pflicht des Planträgers zur Aufstellung von Landschaftsplänen entsteht mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Damit soll gewährleistet werden, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden und über Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entschieden werden kann. Gleichzeitig stellen die Inhalte der Landschaftsplanung Maßstäbe für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit bei Planungsentscheidungen dar. Der Landschaftsplan wird in gleicher Weise wie der Flächennutzungsplan für das gesamt Gemeinde- bzw. Stadtgebiet erstellt. Ein Hauptbestandteil ist die detaillierte Bestandsaufnahme und Bewertung der einzelnen Schutzgüter. Dazu werden von uns nicht nur intensive Vor-Ort-Kartierungen zu u. a. Biotopen, Pflanzengesellschaften, Lebensräumen und Tierarten durchgeführt, sondern Informationen von u. a. Naturschutzverbänden, Naturschutzhelfern, Ortskundigen und aktiven Bürgern eingeholt und ausgewertet. Weiterhin werden vorhandene Gutachten und Literatur zum Planungsraum in die Arbeit miteinbezogen. Anhand von gemeinsam mit dem Stadtplaner und der Öffentlichkeit erarbeiteten Entwicklungszielen (Leitbild und Leitlinien) und der Analyse der Konfliktschwerpunkte werden Maßnahmen und Erfordernisse für den Naturschutz und die Landschaftspflege festgelegt. Diese werden in einer Karte als Entwicklungskonzept flächenhaft dargestellt, die als ein Rüstzeug für die weitere Entwicklung der Gemeinde bzw. Stadt die nachfolgenden Jahre genutzt werden kann.