Umweltbericht, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan

Für jeden Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan bzw. für Vorhaben im Straßen- und Verkehrswegebau ist gesetzlich ein Umweltbericht bzw. ein integrierter Landschaftspflegerischer Begleitplan oder ein Grünordnungsplan vorgesehen. In konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber finden wir Lösungen für vorrangig Vermeidungsmaßnahmen sowie die Kompensation von unvermeidbaren Eingriffen durch das geplante Bauvorhaben, die für den Investor bezahlbar und für die Natur ein Gewinn sind. Durch frühzeitigen Kontakt mit den ortsansässigen Naturschutzvereinen, der genehmigenden Naturschutzbehörde und den kommunalen Bauämtern streben wir eine Konsensfindung im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens an.
Planerisch vorbereitete Bauvorhaben bedeuten nach Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in Natur und Landschaft, die vorrangig zu vermeiden sind. Verbleiben unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen, ist der Verursacher verpflichtet, durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen diese zu kompensieren. Somit sind die Ermittlung von Vermeidungsmaßnahmen und die Planung der Kompensation von bau-, anlage- und betriebsbedingten erheblichen Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild in angemessenem Umfang erforderlich. Wir prognostizieren für jede Art von Investitionsvorhaben die Wirkungen der geplanten Eingriffe und ermitteln Art und Mindestumfang geeigneter Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von

  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen (z. B. für Versiegelung von Boden, notwendige Baumfällungen, Waldumwandlung usw.)
  • Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z. B. Nachweis von geeigneten Ersatzflächen, Aufforstungs-, Gestaltungs- und Pflegeplanung für die Ausgleichs- oder Ersatzflächen)
  • Planung von Kompensationsflächenpools (für das Gebiet einer Kommune/ eines Amtes usw.), womit Kommunen vorsorglich gute Bedingungen für Investitionen schaffen können.
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan

    Grundlage der Umweltprüfung zu den Auswirkungen von Bebauungsplänen bzw. Bauvorhaben ist die detaillierte Bestandserfassung und Beurteilung von Natur und Landschaft im Planungsgebiet und der näheren Umgebung. Dazu führen wir vor Ort eine intensive Kartierung der Biotope, Bäume und Tierarten durch. Gleichzeitig werden die Landschaftsmerkmale Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert der Landschaft ermittelt. Hauptbestandteil der Umweltprüfung ist die Konfliktanalyse. Hierbei werden alle möglichen Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter durch das Planungsvorhaben prognostiziert und nach ihrer Erheblichkeit bewertet. Im Vordergrund steht für uns dabei, gemeinsam mit dem Vorhabensträger im Planungsprozess Möglichkeiten der Entwurfsoptimierung zu erarbeiten, um bestimmte erhebliche Auswirkungen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Für die unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen werden vorrangig von uns wenn möglich Ausgleichsmaßnahmen geplant, die direkt im Planungsgebiet Natur und Landschaft zugutekommen. Die Bilanzierung der Eingriffe mit den speziellen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt zur besseren Übersicht zusammengefasst in tabellarischer Form. In gesonderten Teilen werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten überprüft. Gemeinsam mit dem Vorhabensträger und den Fachbehörden werden entsprechend den Ergebnissen der Umweltprüfung die Festsetzungen für den Bebauungsplan geplant und formuliert, die dem Schutz, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen.

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Straßen- bzw. Radwegebau

    Straßenbauvorhaben stellen nach Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Mit den Landschaftspflegerischen Begleitplänen werden erforderliche Angaben zur Beurteilung des Eingriffes gemacht. Dabei werden die Vorschriften und Anforderungen der Richtlinien und Handbücher des Straßenbaus beachtet. Ausgehend von einer detaillierten Bestandserfassung der Schutzgüter im Planungsgebiet und der näheren Umgebung werden die Konflikte prognostiziert, die der Bau und die Anlage einer Straße sowie die nachfolgende Verkehrsnutzung nach sich ziehen. In Zusammenarbeit mit dem Planungsträger sowie dem beauftragten Planungsbüro werden zur Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen Möglichkeiten zur Optimierung der Planung erarbeitet und diskutiert. Unter Einarbeitung der Ergebnisse erfolgen die Konfliktanalyse sowie die Ableitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Kompensation des Bauvorhabens. Jede geplante Maßnahme wird in einem Maßnahmeblatt zusammenfassend dargestellt, wobei u. a. Art, Umfang, Lage, Zeitpunkt der Durchführung sowie kompensierter Konflikt ersichtlich werden. Die Überprüfung artenschutzrechtlicher Belange sowie die Prüfung auf Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten erfolgt in gesonderten Dokumenten. Die Ergebnisse werden in den landschaftspflegerischen Begleitplan integriert.

  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Für Bebauungspläne der Innenentwicklung mit einer festgesetzten maximalen zulässigen Grundfläche ist eine Umweltprüfung laut Baugesetzbuch nicht erforderlich. Die Eingriffe gelten als zulässig und müssen nicht ausgeglichen werden. Der Grünordnungsplan legt auf Basis der Bestandserfassung und Bewertung der Schutzgüter Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Schutz von Natur und Landschaft im Planungsgebiet fest. Dabei können Flächen zur Erhaltung von wertvollen Biotopen sowie Flächen, die der Bepflanzung dienen, festgesetzt werden. Diese werden in den Bebauungsplan übernommen und erhalten dadurch Rechtswirksamkeit. Weiterhin erfolgt im Rahmen der Erarbeitung des Grünordnungsplanes die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes. Geplante notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Tötungen und Störungen besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie Beschädigungen bedeutsamer Lebensräume werden ebenfalls in den Bebauungsplan integriert.