Strategische Umweltprüfung

Entsprechend der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 sind Pläne und Programme aus bestimmten Sachbereichen, z. B. Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Energie und Raumordnung, einer Umweltprüfung zu unterziehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Pläne bzw. Programme einen Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten setzen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Oder sie sind für Projekte relevant, für die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach Bundesnaturschutzgesetz bzw. Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und Richtlinie 2009/147/EG (EG-Vogelschutzrichtlinie) durchzuführen ist. Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)“ vom 25. Juni 2005 beschlossen. Somit wurden die europäischen Vorgaben in nationales Recht übertragen. Dementsprechend ist auch laut Raumordnungsgesetz (ROG) bei der Aufstellung von Regionalplänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Sie beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der durch die Planung betroffenen Behörden zur Ermittlung des Untersuchungsrahmens (Scoping), die Erstellung eines Umweltberichts, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu den Planfestlegungen und Ergebnissen des Umweltberichtes sowie die Abwägung und Einarbeitung der in der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen. Der Umweltbericht hat die Aufgabe, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung bzw. des Programms sowie vernünftige Alternativen allgemeinverständlich in strukturierter und systematischer Weise zu beschreiben und zu bewerten. Er ist als ein Instrument der Umweltvorsorge zu sehen. Er soll die wichtigen Informationen für die Sachentscheidung bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt liefern und insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der betroffenen Bevölkerung die Sachverhalte verständlich darstellen und werten.

  • Strategische Umweltprüfung für Regionalpläne

    Die Regionalen Planungsgemeinschaften Brandenburgs erarbeiten derzeit sachliche Teilregionalpläne u. a. zur Festsetzung von Eignungsgebieten Windenergienutzung. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung sind für diese Pläne Umweltberichte zu erstellen. Darin werden die voraussichtlichen negativen und positiven Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, wie insbesondere den Menschen und seine Gesundheit, Schutzgebiete, speziell auch Natura 2000-Gebiete, Vogel- und Fledermausarten und das Landschaftsbild, beschrieben und in ihrer Gesamtheit für die Region bewertet. Grundlage dafür sind die gesetzlich bestimmten und regional festgelegten Umweltziele, die als Bewertungsmaßstab angesetzt werden.

    Zur Ermittlung von Umweltauswirkungen werden prüfrelevante Umweltaspekte ausgewählt, die als Indikatoren dem Erhalt der Schutzgüter und der regionalen Umweltziele dienen. Sie sind für die Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkung von Bedeutung. Für jede einzelne Planfestlegung (z.B. Eignungsgebiet Windenergienutzung) werden in Form eines Steckbriefes erhebliche Umweltauswirkungen auf die Umweltaspekte ermittelt.

    Weiterhin werden kumulative Beeinträchtigungen prognostiziert und in einer Gesamtbetrachtung der ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen die Veränderung des Umweltzustandes durch die Planung bewertet. Wichtig ist uns dabei, schon im Planungsprozess der Regionalen Planungsgemeinschaften auf voraussichtliche erhebliche negative Umweltauswirkungen aufmerksam zu machen und in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden Lösungen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu erarbeiten.

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